Direktvermarktung

Die Direktvermarktung bezieht sich auf den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energienquellen, wie Solar-, Wind-, Biogas- oder Wasserkraft, direkt an Endverbraucher oder Unternehmen an der Strombörse über einen Vermarkter. Das Ziel dabei ist eine bedarfsgerechtere Erzeugung des Stroms.

Als Vergütung für den Verkauf des Stroms erhalten Sie von Ihrem Direktvermarkter den sogenannten Marktwert abzüglich eines Dienstleistungsentgelts. Zusätzlich erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber die Marktprämie.

Anlagenbesitzer ab 100 kWp Leistung sind verpflichtet, ihren Strom über die Direktvermarktung zu verkaufen. Die freiwillige Direktvermarktung gilt hingegen für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden oder eine Leistung von weniger als 100 kW aufweisen. Sie sind im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet und somit von der Pflicht der Direktvermarktung ausgenommen.

Durch die Kombination aus Marktwert und Marktprämie erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung, selbst wenn die Strompreise an der Börse schwanken.

Im Gegensatz zur oben erwähnten geförderten Direktvermarktung gibt es auch eine sonstige Direktvermarktung.

Die Sonstige Direktvermarktung ist eine Form der Vermarktung von Strom, bei der Anlagenbetreiber ihren Strom ohne Inanspruchnahme einer Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) an der Strombörse oder via PPA (Power Purchase Agreement) direkt an einen Direktvermarkter verkaufen.

Die sonstige Direktvermarktung wird typischerweise angewendet, wenn Anlagen auf nicht-nach dem EEG förderfähigen Flächen errichtet werden (z.B. auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen), wenn Anlagen über 1 MWp nicht an einer Ausschreibung teilnehmen oder wenn die EEG-Förderung ausläuft und die Anlage ohne Repowering weiterhin am Netz verbleiben soll (im sogenannten Post-EEG Zeitalter). Ähnlich wie bei der klassischen Direktvermarktung wird in der Sonstigen Direktvermarktung entweder der Spotpreis an der Strombörse oder der technologiespezifische Monatsmarktwert als Vergütung gezahlt. Es gibt auch Festpreisvergütungsmodelle, die als Power Purchase Agreements bezeichnet werden und für stabile und planbare Einnahmen sorgen, auch wenn keine Förderung gewährt wird.


Um Ihre Erneuerbare Energien Anlage vollständig in das Netzwerk des Direktvermarkters zu integrieren, müssen Sie diese mit einer Fernsteuerung ausrüsten. Nur durch die gewährleistete Fernsteuerbarkeit, die vom Direktvermarkter bereitgestellt wird, ist eine Auszahlung der Marktprämie durch den Verteilnetzbetreiber gesichert.

Sollten Sie Interesse an einer Direktvermarktung Ihres erzeugten Stroms bestehen, beraten wir Sie gern.

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